Verkaufspreis
- Ermittlung des Wertes der Immobilie : Auf Wunsch Beratung und genaue Schätzung durch uns zwecks Bestimmung des Verkaufspreises
- umfasst die Provision und die Werbekosten
Art der vermittlungsbeauftragung
Alleinverkauf | der Verkäufer erteilt einem Büro einen Verkaufsauftrag, Vermittlungsprovision 5% + MWST bis CHF 2'000'000.-, 4% + MWST über 2 Millionen |
Nichtalleinverkauf | der Verkäufer beauftragt selbst mehrere Büros mit dem Verkauf, Vermittlungsprovision 5% + MWST bis CHF 2'000'000.-, 4% + MWST über 2 Millionen |
mit Lenkung | der Verkäufer beauftragt eine Immobilienagentur, die das Verkaufsdossier an die anderen Büros übergibt, die Mitglieder der AGIV (Vereinigung der Grundstücksverwalter und Immobilienmakler von Verbier) sind/ Provision 6% + MWST bis CHF 2'000'000.-, 5% + MWST über 2 Millionen |
Regelung der Abtretung eines Immobilienbesitzes gemäss der kantonalen Verordnung vom 21. November 2012:
Verkauf seitens eines Schweizers an einen Schweizer : Der Verkauf bedarf keiner Genehmigung. Es muss keine Frist eingehalten werden
Verkauf seitens eines Schweizers an einen Ausländer: Auf Kantonsgebiet ist es so, dass die Liegenschaft während fünf Jahren im Eigentum eines Schweizers gestanden haben muss, bevor sie an einen Ausländer weiterverkauft werden kann. Eine Absichtserklärung wird von der Person, welche die Liegenschaft kaufen möchte, unterzeichnet und vom Notar dem Grundbuchamt weitergeleitet. Nach den Kommissionssitzungen erteilt die zuständige Behörde dieser Person eine Kontingenteinheit. Diese Zuteilung hat eine Gültigkeit von einem Monat. Der Kauf-/Verkaufsvertrag muss innerhalb dieser einmonatigen Frist unterzeichnet werden. Die Besitzübernahme kann nicht vor Erhalt der Kaufbewilligung erfolgen
Verkauf seitens eines Ausländers an einen Ausländer: Eine Person mit Wohnsitz im Ausland, die vor mehr als 5 Jahren eine Ferienwohnung erworben hat (massgebend ist die Eintragung des Kaufvertrages im Grundbuch) und dem eine Kontingenteinheit zugeteilt wurde, ist befugt, diese ebenfalls an einen Ausländer weiter zu verkaufen
Verkauf seitens eines Ausländers an einen Schweizer :Wenn die Immobilie seit 5 Jahren in Besitz eines Ausländers stand, kann diese weiterverkauft werden.
Verkauf eines neuen oder im Bau befindlichen Immobilienbesitzes an einen Ausländer: Eine Person mit Wohnsitz im Ausland kann eine Wohnung & ein Chalet erwerben, die neu oder noch im Bau sind. Diese Person muss vorher eine Absichtserklärung unterzeichen, die der Notar dem Grundbuchamt übermittelt. Nach den Kommissionssitzungen erteilt die zuständige Behörde dieser Person eine Kontingenteinheit. Diese Zuteilung hat eine Gültigkeit von einem Monat. Der Kauf-/Verkaufsvertrag muss innerhalb dieser einmonatigen Frist unterzeichnet werden.
Steuern
Im Falle eines Wiederverkaufs wird die Wertzuwachssteuer fällig, die aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Kaufpreis, erhöht um die wertvermehrenden Auslagen (Kosten der Kaufurkunde, Verkaufskommission, Umbaukosten und andere dauerhafte Verbesserungen, die den Wert der Liegenshaft erhöhen, usw.) berechnet wird. Der Steuersatz ist je nach der Höhe des Gewinns und der Dauer des Eigentums unterschiedlich.
Der Steuersatz ist degressiv nach der Dauer des Eigentums. Erhalten Sie die aktuellen Steuersätze
Für nähere Auskünfte und Einzelheiten steht Ihnen unsere Verkaufsabteilung gerne zur Verfügung +41 27 775 27 522 oder indem Sie das unten stehende Formular ausfüllen