Im März 2015 wurde ein neues Gesetz über Zweitwohnungen angenommen. Für Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20% gelten insbesondere die folgenden Bestimmungen vor:
- Nicht betroffen von den Gesetzesänderungen sind Wohnungen, die am 11.03.2012 bereits rechtmässig bestanden oder rechtskräftig bewilligt wurden.
- Altrechtliche Wohnungen dürfen um maximal 30% der vorherbestehenden Hauptnutzungsfläche erweitert werden, sofern es sich um Zweitwohnungen handelt.
- Als touristisch bewirtschaftete Wohnungen dürfen gebaut werden.
Um das ganze Gesetz einzusehen: Bundesgesetz über Zweitwohnungen PDF
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Aktualisiert datum : 20/03/25
Erstellungsdatum : 02/01/20